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Nabu für Verbot: Miesmuschel-Fischerei in Flensburger Förde

Neumünster/Kiel (dpa/lno) – Der Umweltverband Nabu hat ein generelles Verbot der Miesmuschel-Fischerei in der Flensburger Förde gefordert. In einem Brief an Schleswig-Holsteins Fischereiminister Werner Schwarz (CDU) habe der Verband auf das Beispiel Dänemarks verwiesen, teilte der Nabu am Freitag mit.

Die dänische Politik hatte sich im Sommer auf eine Vereinbarung zum stärkeren Meeresschutz verständigt, die auch Auswirkungen auf die Muschelfischerei in der Flensburger Förde hat. Die Vereinbarung beinhaltet ein Verbot der Fischerei mit Grundschleppnetzen.

Ein Verbot soll nach Angaben des Nabu einen effektiven und langfristigen Schutz der Förde gewährleisten. Der Schutz der dortigen Muschelbänke sei gefährdet, da das Gewässer sich in einem schlechten Zustand befinde. Die Antwort des CDU-geführten Ministeriums sei enttäuschend ausgefallen.

Fischereiminister Schwarz lehnt ein solches Verbot ab. „Mir sind derzeit allerdings keine Anhaltspunkte bekannt, dass die Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde wieder aufgenommen werden soll“, sagte Schwarz der Deutschen Presse-Agentur. Etwaige Anträge müssten sowohl fischerei- als auch naturschutzrechtlich geprüft werden. Die ökologische Relevanz von Miesmuschelbänken in der Flensburger Förde würde bereits im Rahmen einer potenziellen Antragsprüfung angemessen berücksichtigt.

„Eines zusätzlich verankerten Verbotes bedarf es daher aus meiner Sicht nicht, da die Belange des Umwelt- und Artenschutzes im Rahmen des Antragsverfahrens bereits umfassend Berücksichtigung finden“, sagte Schwarz. Zudem weise er den Vorwurf des Nabu zurück, sein Ministerium nehme den Schutz der Ostsee nicht ernst.

Bereits seit einigen Jahren wird auf deutscher Seite der Innenförde nicht mehr nach wilden Muscheln gefischt; die Stadt Flensburg hatte die Fischerei nicht länger erlaubt. Auch im Kreis Schleswig-Flensburg wird nicht gefischt. Dieser Entscheidung ging eine intensive Diskussion in der Region voran, ob die Wildmuschelfischerei mit dem Schutz der Flensburger Förde vereinbar sei.

© dpa-infocom, dpa:230929-99-384082/3

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